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Die unter der Kurzbezeichnung Hecker-Toussaint-Borchardt firmierende Rechtsanwalts- und
Notarpraxis wurde 1932 gegründet.
Seitdem betreut die Kanzlei mittelständische und kleinere Unternehmen sowie zahlreiche private Mandanten, vornehm-lich auf den Gebieten des Zivil-, Familien-, Arbeits- und Verwaltungsrechts.
Die Anwälte unserer Kanzlei haben sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert, sodass wir für unsere Man-danten stets den für das jeweilige Mandat " passenden " Anwalt zur Verfügung stellen können. Für die Anwälte unserer Kanz-lei ist die Abstimmung bei der Bearbeitung der Mandate untereinander selbstverständ-lich, sodass eine ständige interne Selbstkontrolle zu be-sonders qualifizierten Ergeb-nissen führt. Hierbei ist es für uns selbst-verständlich, dass - soweit erforderlich - die Bearbeitung eines Mandats auch durch mehrere Anwälte unseres Hauses erfolgt. |
Der Erfolg dieser Art der Man-datsbearbeitung wird unter anderem dadurch bestätigt, dass verschiedene Rechts-schutzversicherer Kooper-ationsverträge mit uns ge-schlossen haben. Wir stehen unseren Mandanten bei Konflikten mit Rat und Tat zur Seite, damit entweder durch außergerichtliche Ver-handlungen oder durch unsere Vertretung vor Gericht die für unsere Mandanten bestmög-lichen Ergebnisse erzielt werden. Darunter verstehen wir eine engagierte, persönliche und auf Ihren Fall zugeschnittene Betreuung Ihrer Angelegen-heit. Regelmäßige Erreich-barkeit ist dabei auch selbst-verständlich. |